Mitgliedschaft im Erfurter Männerchor
- Auszüge aus der Vereinssatzung
§ 2.1 Aktive Mitglieder.
Aktives Mitglied kann jeder sangesfreudige und stimmlich ausreichend talentierte Mann
ab 16 Jahren werden, der freiwillig diese Satzung anerkennt und die eingegangenen
Verpflichtungen zur aktiven Chortätigkeit gewissenhaft und pünktlich erfüllt.
§ 2.2 Fördernde Mitglieder
Mitglieder, die aus besonderen Gründen zeitweilig oder ständig nicht bzw. nicht mehr an
den Singstunden und öffentlichen Auftritten teilnehmen können. (Alter, Gesundheit,
Ausbildung, Wehrdienst u. a.) nehmen am Vereinsleben als fördernde Mitglieder teil.
Förderndes Mitglied kann auch jede natürliche oder juristische Person werden, die die
Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst im Erfurter Männerchor zu
singen.
§ 2.3 Freunde und Gönner
Natürliche oder juristische Personen, die mit einem finanziellen Beitrag von mindestens 3
Euro monatlich den Verein unterstützen und am Vereinsleben teilnehmen wollen, jedoch
keine wahlberechtigten Mitglieder sind, werden Freunde und Gönner des Vereins.
§ 2.4 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit Beschluss des Vorstandes auf Antrag des Sängers. Die
Vorbereitung der Mitgliedschaft durch Test und Probezeit ist in der Geschäftsordnung des
Vereins geregelt. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss oder
Streichung.
Adventskonzert 2018 in der Thomaskirche zu Erfurt
[Bildnachweis: (c) EMC1890]
(gemeinsam mit dem Erfurter Lehrerchor)
Wie kann ich Mitglied
im Verein werden?
Jeder Interessent kann sich bei
einem Vorstandsmitglied
anmelden und als Gast an
Proben teilnehmen.
Nach einer angemessenen
Probezeit, in der der Kandidat
und die Sängergemeinschaft
prüfen, ob sie zueinander
passen, kann der neue Sänger
in würdiger Form in den Verein
aufgenommen werden. Erst
dann beginnt auch die Beitrags-
pflicht.
Bitte nutzen Sie die
Informationen im Kontakte-
Bereich dieser Webseite, wir
freuen uns auf Sie!